7. Präventionsmaßnahmen in unserer Pfarrei

Der Pastoralrat trägt die Verantwortung dafür, dass dieses Schutzkonzept bekanntgemacht und umgesetzt wird. Dazu gehört die Veröffentlichung des Konzeptes auf der Homepage, das Aushändigen gedruckter Exemplare an alle Verantwortlichen sowie das öffentliche Auslegen und Aushängen der Plakate „Jeder Mensch hat Rechte – auch Du!“ sowie „Schau nicht weg – Du kannst helfen!“.

7.1 Präventionsfachkraft und Präventionsbeauftragte

Der Pastoralrat ernennt mindestens eine Präventionsfachkraft, die als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht und den Pastoralrat in Präventionsfragen berät. Diese Person absolviert eine entsprechende Fortbildung.

Darüber hinaus wird im Pastoralrat und in den Gemeindeleitungsteams jeweils mindestens eine Person beauftragt, das Thema Prävention und Schutz der Persönlichkeitsrechte (auch Datenschutz) im Blick und im Gespräch zu halten (Präventionsbeauftragte).

7.2 Präventionsfortbildung

Alle Mitglieder des Pastoralteams, alle Beschäftigten der Pfarrei sowie alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kontakt mit Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben oder eine Leitungsfunktion innehaben, nehmen an einer Präventionsfortbildung teil, um das Wissen und die Handlungskompetenz in Fragen sexualisierter Gewalt zu vertiefen und dafür zu sensibilisieren. Diese wird alle fünf Jahre aufgefrischt. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen werden im Dekanat und in der Pfarrei rechtzeitig veröffentlicht.

7.3 Selbstauskunftserklärung

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben zu Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Selbstauskunftserklärung ab, dass sie wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt weder verurteilt worden sind noch gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sie verpflichten sich, umgehend mitzuteilen, wenn diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. (Anlage 3)

7.4 Kinder- und Jugendschutzerklärung

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich in einer gemeinsamen Erklärung, entschieden für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einzutreten. (Anlage 4)

7.5 Erweitertes Führungszeugnis

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig Gruppen begleiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung anbieten, legen nach Aufforderung im Pfarrbüro ein erweitertes Führungszeugnis vor. Es werden lediglich das Datum der Einsichtnahme, das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses sowie die Tatsache fehlender Einträge im Sinne des § 72a Abs. 1 SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) dokumentiert. Das erweiterte Führungszeugnis verbleibt im Besitz der betreffenden Person. Eine Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung ist ebenfalls im Pfarrbüro erhältlich. Entstehende Kosten werden von der Pfarrei übernommen.

7.6 Dokumentation

Im Pfarrbüro gibt es einen Präventionsordner, in dem die Pfarrsekretärin all diese Unterlagen personenbezogen bündelt. Die Daten werden jährlich aktualisiert. Die Stabsabteilung Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Bistum Hildesheim wird über Veränderungen ebenfalls jährlich informiert.

7.7 Letztverantwortung

Für die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen trägt der Pfarrer die Letztverantwortung. Er gibt dem Bistum und der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes.