5. Beschwerdewege und -verfahren in unserer Pfarrei

Eine Beschwerde verstehen wir hier als einen Hilferuf aus einer Überforderungssituation im Kontext von erfahrenen und erlittenen Grenzverletzungen, Übergriffen oder Missbrauch. Beschwerden werden streng vertraulich behandelt. Damit Beschwerden dazu führen können, die Qualität des Zusammenlebens und Zusammenarbeitens zu verbessern, müssen sie möglichst direkt an die Stellen gelangen, an denen sie angemessen bearbeitet werden können. Geht es um Störungen in Abläufen oder Verbesserungsvorschläge, sind in erster Linie Leitungspersonen der betroffenen Gruppen zuständig. Für Fragen, die das Ganze betreffen, ist der Pfarrer bzw. der Pastoralrat zuständig.

5.1 Beschwerden als Hilferuf in persönlichen Konfliktsituationen

Wenn eine Person sich in einer Konfliktsituation ohnmächtig erlebt, hat sie immer das Recht, sich Hilfe zu holen. Sofern nicht der Eindruck entsteht, dass hier zumutbare Eigenverantwortung abgewälzt oder ein Dritter ohne Not schlecht gemacht wird, sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Pfarrei angehalten, hier als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Mit den Beschwerdeführenden muss abgewogen werden, wie und an welcher Stelle Abhilfe möglich und erwünscht ist.

Grundsätzlich haben alle Mitarbeitenden das Recht und auch die Pflicht, Vertrauen, das ihnen von Hilfesuchenden entgegengebracht wird, durch Vertraulichkeit zu würdigen und zu schützen.

Beschwerden über Beschäftigte in unserer Pfarrei sollen an die jeweils zuständige Einrichtungsleitung gerichtet werden, z.B. an die Leitung der Kindertagesstätten. Beschwerden innerhalb des Familienzentrums Friedland müssen an den Träger dieser Einrichtung, die politische Gemeinde Friedland, gerichtet werden. Geht es um Mitarbeitende in der Kirche oder im Pfarrhaus, ist der Pfarrer Ansprechpartner. Der Pfarrer hat darüber hinaus eine übergeordnete Dienstaufsichtspflicht und eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Angestellten der Pfarrei. Adressat für Beschwerden über den Pfarrer ist der Leiter der Hauptabteilung Personal/Seelsorge im Bischöflichen Generalvikariat Hildesheim.

Für Beschwerden von Seiten angestellter Beschäftigter über hauptberufliches Personal, insbesondere über Leitungspersonal, ist in besonderer Weise die Mitarbeitervertretung (MAV) zuständig.

5.2 Verfahren bei beobachteten Grenzverletzungen und Übergriffen zwischen Schutzbefohlenen

Zunächst sind Konflikte zwischen Schutzbefohlenen eine Chance zur gemeinsamen Reflexion von Rechten und Umgangsformen. Alle Mitarbeitenden sind dazu aufgerufen, nach ihren Möglichkeiten Grenzverletzungen im Rahmen von Konflikten zwischen Schutzbefohlenen pädagogisch mit den Beteiligten zu bearbeiten. Wenn wiederholt Grenzverletzungen (auch sprachlicher Art) oder übergriffiges Verhalten beobachtet werden, ist es wichtig, sich kollegial zu beraten. Disziplinarische Mittel sollen im Team besprochen werden und bei Minderjährigen nach Möglichkeit mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten geschehen.

5.3 Verfahren bei sexuellem Missbrauch zwischen Schutzbefohlenen

Verbale sexuelle Gewalt ist bei Jugendlichen häufig zu beobachten. Auch hier ist es wichtig, sich in einem pädagogischen Team zu besprechen und eine pädagogische Strategie zu vereinbaren.

Bei beobachteter tätiger sexueller Gewalt zwischen minderjährigen Schutzbefohlenen ist sofort pädagogisch zu intervenieren. Je nach Situation müssen im Team vorher abzustimmende disziplinare Maßnahmen ergriffen werden. Dazu ist auch eine Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten notwendig.

Bei Verdacht auf sexuelle Gewalt (aufgrund von Hinweisen oder Beschwerden) zwischen Schutzbefohlenen ist es zu unterlassen, den oder die Verdächtigten eigenmächtig zu konfrontieren.

In allen Fällen (beobachteter oder vermuteter) tätiger sexueller Gewalt bedarf es einer zeitnahen Konsultation mit einer Beratungsstelle und einer Meldung an den Pfarrer. Der Pfarrer ist verpflichtet, die Missbrauchsbeauftragten des Bistums für das weitere Verfahren einzubeziehen und den Fall zu dokumentieren.

Alle Personen sind berechtigt, sich direkt an die Missbrauchsbeauftragten und die anderen genannten Beratungsstellen zu wenden (Adressen siehe Kapitel 6).

5.4 Verfahren bei beobachteten Grenzverletzungen und Übergriffen durch Mitarbeitende der Pfarrei

Zunächst ist ein vertrauensvoller kollegialer Austausch zum Thema „grenzachtender Umgang“ ein gutes Mittel, Sicherheit im Themenfeld Nähe und Distanz mit Schutzbefohlenen zu gewinnen.

Wenn wiederholt Grenzverletzungen (auch sprachlicher Art) durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin beobachtet oder in Erfahrung gebracht werden und sich ein Verdacht auf Übergriffigkeit einstellt, kann die Präventionsfachkraft konsultiert werden. Diese verfügt über ein Diskretionsrecht gegenüber dem Dienstgeber (Pfarrer) und kann helfen, grenzverletzendes Verhalten mit dem betroffenen Mitarbeiter oder der betroffenen Mitarbeiterin angemessen zu thematisieren.

Nach Ermessen der Präventionsfachkraft kann der Pfarrer informiert werden, der dann die angezeigte Grenzverletzung zu dokumentieren hat.

5.5 Verfahren im Falle eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch durch Mitarbeitende der Pfarrei

Im Falle eines Verdachtes auf sexuellen Missbrauch (aufgrund von Hinweisen oder Beschwerden) durch Mitarbeitende der Gemeinde ist es zu unterlassen, den Verdächtigten eigenmächtig zu konfrontieren. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesem Falle zur Meldung an den Pfarrer verpflichtet.

Der Pfarrer ist in solchen Fällen verpflichtet, die Missbrauchsbeauftragten des Bistums für das weitere Verfahren einzubeziehen. Alle Personen in unserer Pfarrei sind berechtigt, sich direkt an Beratungsstellen zu wenden.

5.6 Verfahren in Verdachtsfällen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Pfarrei

Wenn Menschen sich mit Erfahrungen von sexueller Gewalt außerhalb des Verantwortungsbereiches der Pfarrei (z.B. in ihren eigenen Familien) an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wenden, ist empfohlen, unverzüglich eine Beratungsstelle zu konsultieren. Auch in solchen Verdachtsfällen ist es zu unterlassen, Verdächtigte eigenmächtig zu konfrontieren.